Allgemeine Ankaufbedingungen für Edelmetalle

  • § 1 Unwiderrufliche Vereinbarung: Der Verkäufer geht eine feste Verpflichtung ein, ohne die Möglichkeit eines Widerrufs. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Euporos SA (veröffentlicht auf www.euporos.ch). Der Verkäufer, der seinen Rückkaufantrag online über sein Kundenkonto stellt, klickt auf "Aktueller Bestand" (wenn es sich um interne Metalle handelt, ansonsten klickt er auf "Externe Metalle verkaufen") und dann auf "Rückkaufantrag stellen", wählt die Artikel, die Mengen und die Zahlungsweise aus und kreuzt die Annahme der AGB an. An diesem Punkt angelangt, kann er sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag als pdf-Datei ansehen oder seine endgültige Zustimmung geben, indem er auf die Schaltfläche "Diesen Rückkauf bestätigen" drückt. Der Verkäufer, der seinen Rückkaufantrag offline stellt, gibt seine endgültige Zustimmung, indem er den Rückkaufvertrag unterschreibt. Jeder Rückkaufsantrag muss schriftlich von Euporos SA angenommen werden (die das Recht hat, ihn ohne Angabe von Gründen abzulehnen), damit die Transaktion gültig und endgültig abgeschlossen werden kann. Die Zahlung gilt als stillschweigende Annahme.
  • § 2 GwG-Kontrolle: Der Verkäufer erklärt, dass die Metalle sein persönliches Eigentum sind, dass sie nicht über die Grenze geschmuggelt wurden, dass sie den Behörden seines Landes gemeldet wurden und dass er mit dem Geldwäschegesetz (GwG) in Einklang steht.

  • § 3 Sicherung der Transaktion: Euporos SA garantiert, dass der Zahlungsauftrag spätestens zwanzig Werktage nach Erhalt des Rückkaufantrags, der vom Verkäufer von seinem Kundenkonto aus gesendet oder am Schalter unterschrieben wurde, erteilt wird.

  • § 4 Wenn der Käufer ein anderer Kunde von Euporos SA ist: Der Käufer hat einem bevollmächtigten Vertreter, der im Namen von Euporos SA handelt, eine Vollmacht erteilt, um den Rückkaufvertrag zu validieren. Falls der Käufer zusätzlich zu dem dem Verkäufer geschuldeten Betrag dem Finanzvermittler Euporos SA eine "Transaktionsgebühr" schuldet, wird ihm diese gesondert in Rechnung gestellt.

  • § 5 Interne oder externe Herkunft der Metalle: Wenn die zurückzukaufenden Metalle zuvor vom Verkäufer bei Euporos SA erworben wurden ("interne" Herkunft), wird ein bevorzugter Rückkaufsatz angewendet. Wenn die zurückzukaufenden Metalle einen anderen Ursprung haben ("externe" Herkunft), wird der gewöhnliche Satz angewendet.