Bedingungen

Allgemeine Ankaufbedingungen für Edelmetalle

Euporos SA
World Trade Center II, route de Pré-Bois 29, CP 51
1215 Genève 15 (Suisse)
Tél. : 0041 275 66 66 66
Fax : 0041 275 66 72 73
www.euporos.ch

Handelsregister des Kantons Genf und Mehrwertsteuernummer: CHE-115.945.571

Art. 1: Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens Euporos SA (im Folgenden je nach Kontext „Euporos SA“ oder „wir“ genannt), der durch eine Person (im Folgenden je nach Kontext „Kunde“ oder „Sie“ genannt) über die Webseite www.euporos.ch (und alle Subdomains), über ein anderes fernmeldetechnisches Kommunikationsmittel oder vor Ort getätigt wird. Euporos SA ist der Verkäufer der Produkte und Dienstleistungen.

Sie akzeptieren, dass alle Verträge, Benachrichtigungen, Informationsmitteilungen und andere Arten der Kommunikation, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, die verlangen, dass eine solche Kommunikation schriftlich stattfindet. Jede mündliche Absprache zwischen Ihnen und uns muss schriftlich bestätigt werden; andernfalls ist sie unwirksam.

Euporos SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB nach eigenem Ermessen zu modifizieren. Die anwendbaren Bedingungen sind diejenigen, die auf der Webseite zum Zeitpunkt der Aufgabe Ihrer Bestellung Gültigkeit haben.

Rechtsgültig ist die französischsprachige Fassung der AGB. Die Originalversion in französischer Sprache hat Vorrang vor den Übersetzungen ins Deutsche, Englische oder in jede andere Sprache.

Art. 2: Besondere Bestimmungen

Zusätzlich zu den AGB gelten für einige unserer Produkte und Dienstleistungen besondere Bestimmungen: Unser Lagerservice unterliegt den Allgemeinen Lagervertragsbedingungen; das besondere Konto für Kinder und Jugendliche unterliegt den Besonderen Vertragsbedingungen für das Juni’OR-Konto; der Ankauf von Altgold/Altsilber (Schmuck, Tafelsilber, Barren, Münzen, usw.) erfolgt gemäß der Allgemeinen Ankaufbedingungen für Edelmetalle.

Art. 3: Vertragsfähigkeit

Sie müssen in der Lage sein, einen rechtsgültigen Kaufvertrag abzuschließen, d.h. volljährig und geschäftsfähig sein (nicht unter Vormundschaft stehen). Gleiches gilt für das Anlegen eines Kundenkontos.

Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen, informieren Sie sich bitte vor Aufgabe Ihrer Bestellung, ob Ihr Land die Einfuhr und den Besitz von Edelmetallen erlaubt. Euporos SA kann nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Leistungsempfänger das geltende Recht eines anderen Staates verletzt.

Art. 4: Bestellung

1. Bestellungsabgabe und -annahme: Nachdem Sie Ihre Bestellung telefonisch, per Email oder über Ihr Kundenkonto auf unserer Webseite aufgegeben haben, bestätigen wir Ihnen per Email den Erhalt Ihrer Bestellung.

Jede Bestellung muss schriftlich von Euporos SA angenommen werden, damit die Transaktion gültig abgeschlossen werden kann. Wir haben die Möglichkeit, Ihrer Bestellung ohne Angabe von Gründen nicht nachzukommen. Sollten wir nicht in der Lage sein, die angefragte Warenmenge zu liefern, können wir Ihnen vorschlagen, eine geringere Menge zu bestellen.

Nach Annahme Ihrer Bestellung durch Euporos SA, werden Sie mittels einer elektronischen Nachricht darüber informiert, dass die Rechnung auf Ihrem Kundenkonto hinterlegt ist. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, die Rechnung zu akzeptieren, zu datieren und zu unterschreiben und sie anschließend auf unseren Server hochzuladen oder uns per Fax zu senden. Wenn Sie diese Formalität nicht erledigen, bleibt die Transaktion dennoch gültig und Sie sind weiterhin zur Begleichung des Rechnungsbetrags verpflichtet.

2. Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten: Jede Person, die eine Bestellung in Höhe von mindestens 25 000 Schweizer Franken aufgibt, ist verpflichtet, das LBA-Formular sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einer beglaubigten Kopie ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Unternehmen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs) an uns zu senden.

3. Anlegen und Funktionsweise eines Kundenkontos: Jeder neue Kunde muss ein Kundenkonto anlegen. Dies kann entweder bei Bestellungsaufgabe geschehen oder bereits zuvor im Bereich „Meine Bestellungen“. Sie müssen sich mit einer gültigen Emailadresse registrieren und ein Passwort wählen, das Sie bei jedem Einloggen angeben müssen. Darüber hinaus werden Sie im Rahmen der Registrierung um weitere Informationen (Anrede, Vorname, Name, Geburtsjahr, Emailadresse, Postanschrift, usw.) gebeten. Sie sind dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und uns über jede Änderung derselben zu informieren. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.

Wenn ein Kunde, der noch nicht über ein Kundenkonto verfügt, eine Bestellung aufgibt, muss er automatisch ein Kundenkonto anlegen und die AVB akzeptieren. Durch die Erstellung eines Kundenkontos werden Sie automatisch für unseren Newsletter angemeldet. Um sich davon abzumelden, klicken Sie bitte hier.

Sie sind dazu verpflichtet, nur rechtskonforme, echte und virenfreie Dokumente auf die Webseite hochzuladen. Alle über das Kundenkonto heruntergeladenen Dateien sind vertraulich und unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Sie sind in keinem Fall dazu berechtigt, sie ohne unsere schriftliche Einverständniserklärung zu modifizieren oder veröffentlichen. Falls Sie sich nicht an diese Bestimmungen halten, haften allein Sie für mögliche Konsequenzen.

Kunden, die die Option Lagerung gewählt haben, können auf Ihrem Konto das Gewicht und den Wert ihrer Einlage einsehen. Diese Daten werden nicht jeden Tag aktualisiert und dienen allein als Richtwerte. Wir haften demzufolge nicht für mögliche Ungenauigkeiten. 

Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Kundenkonto jederzeit deaktivieren, indem Sie auf den Bereich „Kontakt“ klicken. Falls Sie gegen die AGB verstoßen, einen Kaufpreis nicht bezahlen oder irgendein anderer triftiger Grund vorliegt, haben wir das Recht, Ihr Konto vorübergehend zu blockieren oder es endgültig zu schließen.  

4. Sicherung des Kundenkontos und Verantwortlichkeit: Da Euporos SA über einen professionellen Dienstleister Sicherheitsvorkehrungen für seine Webseite (siehe hierzu auch die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Sind meine personenbezogenen Daten sicher?“) und die Kundenkonten getroffen hat,  wird vereinbart, dass bis zur Deaktivierung Ihres Kundenkontos alleine Sie für die Konsequenzen der Nutzung dieses Kontos verantwortlich sind. Sie tragen insbesondere die persönliche und finanzielle Verantwortung für Bestellungen, die über Ihr Kundenkonto aufgegeben wurden. Der Zugang zu Ihrem Konto ist über Benutzername und Passwort geschützt und es wird somit angenommen, dass Sie persönlich eingeloggt waren.

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Benutzernamens oder Passwortes, oder im Falle der Nutzung durch einen unberechtigten Dritten, müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Wir übernehmen keinerlei Verantwortung im Falle von Identitätsraub oder Hackerangriffen auf das Konto.

Art. 5: Preis

1. Versandkosten: Die auf der Rechnung erwähnten Versandkosten sind vom Käufer zu tragen und es kann auf Anfrage Auskunft darüber erteilt werden. Wir bieten die Möglichkeit zum Abschluss einer optionalen kostenpflichtigen Transportversicherung, die den Wert der versandten Ware zu 100% deckt (Art. 8 AGB).

2. Ausgewiesener Preis und vertraglich abgerechneter Preis: Im Falle offenbarer Unrichtigkeit bei der Abrechnung ist die Transaktion ungültig.

3. Steuern: Aus dem Schweizer Bundesgebiet ausgeführte Waren sind von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit (Art. 23 Absatz 2 Ziffer 1 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer).

Jede Bestellung, die an einen Ort außerhalb der Schweiz geliefert wird, kann im Zielland möglichen Zollabgaben und Steuern (einschließlich MwSt.) unterliegen, die fällig werden, wenn die Fracht ihr Ziel erreicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese möglichen Abgaben und Steuern von Ihnen zu entrichten und Sie dafür verantwortlich sind. Nähere Informationen zur Art und Höhe möglicher Abgaben und Steuern holen Sie bitte bei den zuständigen Behörden in Ihrem Land ein.

Wenn Sie Ihre Metalle vor Ort in der Schweiz entgegennehmen Metalle oder sie uns zur Lagerung in der Schweiz anvertrauen (Art. 9 AGB), unterliegt Ihre Bestellung der Schweizer Mehrwertsteuer (8%).

Die auf unserer Webseite und in dem Bereich „Bestellung aufgeben“ angegeben Preise sind lediglich Richtwerte.

Art. 6: Zahlung innerhalb von 24 Stunden

1. Akzeptierte Zahlungsarten:

a. Banküberweisung: Unsere Kontodaten sind auf der Rechnung vermerkt und auch hier einsehbar. Bitte wählen Sie die Option „Kosten trägt der Absender“ (OUR), so dass keinerlei Kosten auf den Empfänger entfallen. Die Überweisung muss in Schweizer Franken (CHF) erfolgen, da alle unsere Rechnungen in dieser Währung (CHF) ausgestellt werden.

Für Käufe ab einem Wert von mehr als 500 000 Franken müssen Sie uns den Betrag, den Sie investieren möchten, vorab überweisen und anschließend die Bestellung unter Nutzung des Habens in CHF auf Ihrem Kundenkonto aufgeben (siehe hierzu auch Art. 6, § 1, Ziffer b. „Habennutzung“).

b. Habennutzung: Wenn Sie sich für eine Bezahlung mittels Nutzung des Habens auf Ihrem Kundenkonto entschieden haben, wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht. Alle Kunden haben die Möglichkeit, eine Vorauszahlung per Überweisung zu leisten, die ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird und mit der sie dann einen Kauf tätigen oder Lagerkosten begleichen können. Durch Überweisung einer Vorauszahlung erteilen Sie Euporos SA die Erlaubnis, diese „Vorauszahlung“ zu verwenden, wobei Ihr Recht auf Verwendung des entsprechenden Betrages für die Bezahlung unser Güter und Dienstleistungen davon unbeschadet bleibt. (Sie können die Rückzahlung Ihres Habens nicht verlangen.) Mit der Überweisung einer Vorauszahlung erteilen Sie uns darüber hinaus auch die Erlaubnis, Ihr Haben mit offenen Forderungen von Euporos SA an Sie zu verrechnen.

c. Barzahlung: Wir nehmen Bargeld an. Für die Bezahlung von Beträgen ab 5000 CHF netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr (siehe hierzu auch die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Welche Zahlungsarten akzeptiert Euporos SA?“). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

d. Kartenzahlung: Sie können auf unserer sicheren Internetplattform (siehe hierzu auch die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Sind die Transaktionen sicher?“) sowie in den Räumen unseres Firmensitzes mit Karte bezahlen. Wenn Sie sich für diese Zahlungsart entscheiden, werden wir Ihnen Bearbeitungsgebühren berechnen (siehe hierzu auch die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Welche Zahlungsarten akzeptiert Euporos SA?“). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Einwilligung zur Abbuchung von Ihrer Scheckkarte nicht widerrufen werden kann.

Sie können eine Bezahlung in der Währung Ihrer Scheckkarte erlauben (von Euporos SA empfohlen) oder ablehnen („Dynamic Currency Conversion“(DCC)-Transaktion). Eine DCC bietet den Vorteil, dass Sie sofort den genauen Betrag in Euro oder einer anderen ausländischen Währung erfahren, der Ihrem Konto belastet wird. Der Rechnungsbetrag in Schweizer Franken wird dabei ebenso angegeben (Doppelanzeige EUR + CHF).

e. Betragsbegrenzung: Im Einklang mit unserer Risikobewertung haben wir die Möglichkeit, ohne Vorankündigung vorübergehend oder endgültig den akzeptierten Höchstbetrag für die verschiedenen Zahlungsarten für alle Käufer oder eine bestimmte Person zu verändern (Art. 6, § 1 AGB). Der neue Höchstbetrag ist dann sofort gültig, auch wenn die AGB noch nicht aktualisiert wurden. Wir haben die Möglichkeit, unserem Ermessen nach mit sofortiger Wirkung, jedoch nicht rückwirkend die Höhe der Bearbeitungsgebühren zu verändern.

2. Bezahlung innerhalb von 24 Stunden erforderlich:

a. Banküberweisung: Jede Bestellung muss per Banküberweisung innerhalb von 24 Stunden nach Rechnungserhalt im Voraus bezahlt werden. (Bitte senden Sie uns sofort den Überweisungsbeleg per Email und klicken Sie auf „Signalisieren, dass meine Bestellung bereits bezahlt wurde.“) Wenn wir Sie bitten, innerhalb von 24 Stunden eine Überweisung zu leisten, bedeutet das, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Überweisungsauftrag erteilen müssen, und nicht, dass uns die Überweisung innerhalb von 24 Stunden erreichen muss, da eine Überweisung drei Werktage braucht, um anzukommen.

b. Habennutzung: Wenn Sie das Haben auf Ihrem Kundenkonto nutzen, erfolgt die Abbuchung automatisch.  

c. Barzahlung: Wenn Sie bar bezahlen möchten, müssen Sie umgehend einen Termin mit uns vereinbaren und spätestens am 5. Werktag nach Aufgabe Ihrer Bestellung zu uns kommen. Samstag und Sonntag gelten dabei nicht als Werktage.

d. Kartenzahlung: Die Abbuchungserlaubnis muss ab Rechnungserhalt entweder auf unserer sicheren Internetplattform (siehe hierzu auch die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Sind die Transaktionen sicher?“) oder vor Ort in den Räumen unseres Firmensitzes erteilt werden.

3. Verzugsgebühr: Falls Sie mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug geraten, haben wir das Recht, die Transaktion zu stornieren. In diesem Fall schulden Sie uns einen Pauschalschadensersatzbetrag in Höhe von 10% des Bruttobetrages Ihrer Bestellung, wobei sich der Mindestbetrag auf 2000 CHF (zweitausend Franken) beläuft. Eventuelle Zahlungseintreibungskosten, Bearbeitungsgebühren, Anwaltshonorare und sonstige Kosten gehen zu Ihren Lasten.

4. Eigentumsübertragung: Das Eigentum an den bestellten Gütern wird zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges und der Zustellung oder Einlagerung dieser Güter übertragen.  

Art. 7: Verfügbarkeit und Lieferung

1. Ein sicheres, vertrauenswürdiges Angebot: Im Allgemeinen wird die Ware spätestens zwei Wochen nach Zahlungseingang versandt. Wir folgen dem Prinzip, dass unser Lagerbestand alleine groß genug sein muss, um alle Bestellungen bedienen und unverzüglich liefern zu können.  

2. Außergewöhnliche Situationen: Wenn wir eine Bestellung über einen außergewöhnlich hohen Betrag erhalten oder ein Käuferrush auf dem Edelmetallmarkt zu einer Überlastung der Metallgießereien führt, kann es hierdurch ohne unser Verschulden zu Verzögerungen kommen. Wir liefern in diesem Fall so schnell als möglich. Sollte unser Zulieferer endgültig nicht liefern können, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis Ihrer Bestellung zurück.

Art. 8: 100% sicherer Transport

1. Schutzgarantie: Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt auf einem sicheren Transportweg. Die Ware ist zu 100% gegen Diebstahl oder Verlust während des Transportes versichert. Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes der Fracht kann Euporos SA dem Käufer den Kaufbetrag zu 100% zurückerstatten oder für eine Ersatzlieferung sorgen. Wenn nur ein Teil der Waren verloren gegangen ist, finden die Rückzahlungen oder Ersatzlieferungen anteilsmäßig statt.  

2. Bedingungen für Schadensersatzleistungen: Um diesen Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie unbedingt die untenstehenden Regelungen beachten und insbesondere rechtzeitig schriftlich reklamieren.

Wenn Sie das Edelmetallbestellformular online ausfüllen, müssen Sie die von Euporos SA angebotene Transportversicherung buchen, um im Falle eines Verlustes auf dem Transportweg 100 % des Warenwertes erstattet bekommen zu können. Wenn Sie sich gegen eine Versicherung entscheiden, erfolgt der Transport der Ware auf Risiko des Empfängers.

3. Beschädigte oder unvollständige Fracht: Unsere Ware befindet sich in einwandfreiem Zustand und wird mit großer Sorgfalt verpackt. Sollte der Spediteur Ihnen dennoch eine ganz oder teilweise beschädigte oder unvollständige Fracht liefern, müssen Sie Ihre Einwände unbedingt zum Zeitpunkt der Warenlieferung (nicht zu einem späteren Zeitpunkt!) auf dem Lieferschein vermerken UND uns unverzüglich eine Kopie Ihrer Reklamation zukommen lassen. Wenn Sie nicht sofort reagieren, können Sie keinerlei Ansprüche dem Spediteur oder dem Verkäufer gegenüber geltend machen.

4. Nichterhalt der Fracht: Die Frist für eine Reklamation aufgrund von Nichterhalt der Ware beträgt drei Monate ab Bestellungsaufgabe. Bevor Sie sich Sorgen machen, berücksichtigen Sie bitte unsere üblichen Bearbeitungszeiten für Bestellungen (Art. 7 AGB) und die Transportzeit der Fracht.

Art. 9: Lagerung in einem Schweizer Safe

Wenn Sie Edelmetalle bei uns kaufen, können Sie sie sich nach Hause liefern lassen (Art. 8 AGB) oder uns mit deren Lagerung in einem Hochsicherheitssafe in der Schweiz beauftragen. Letztere Möglichkeit hat zwei Vorteile: Zum einen unterliegt Ihre Ware dem vorteilhaft niedrigen Schweizer Mehrwertsteuersatz (nur 8 % statt 19,6 % in Frankreich oder 21 % in Belgien) und zum anderen befindet sie sich in guter Obhut in einem politisch stabilen, investitionsfreundlichen Land.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Lagervertrages können Sie hier einsehen.

Art. 10: Keine Rücksendungen

Im Einklang mit Schweizer sowie dem europäischem Recht sind unsere Verkäufe endgültig und es besteht keine Möglichkeit zur Rücksendung. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Kurs der Waren Marktschwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Art. 11: Garantien und Verantwortlichkeiten

1. Datenschutz: Die vertrauliche und sichere Behandlung Ihrer personen- und firmenbezogenen Daten wird garantiert. Euporos SA respektiert das Bundesgesetz über den Datenschutz. Für weitere Informationen bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen im Datenschutzbereich, lesen Sie bitte die Häufig Gestellte Frage (FAQ) „Sind meine personenbezogenen Daten sicher?“.

2. Transportversicherung: Ihre Ware ist während des Transportes im Sinne der Bestimmungen von Art. 8 der vorliegenden AGB zu 100% versichert.

3. Verdeckte Mängel: Im Falle verdeckter Mängel haben Sie Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Garantien.

4. Haftungsausschluss:

a. Wir übernehmen keinerlei Haftung, falls ein gelieferter Artikel gegen das Recht des Ziellandes (mit Ausnahme der Schweiz) verstößt (Art. 3 AGB).

b. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen. Wenn wir die bestellte Ware endgültig nicht liefern können, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis zurück (Art. 7 AGB).

c. Wir verpflichten uns dazu, bei der Erbringung der dem Kunden angebotenen Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt vorzugehen. Wir haften allerdings nicht im Falle von Nichteinhaltung unserer vertraglichen Pflichten durch Zufälle oder höhere Gewalt im Sinne von deren Definition durch die Schweizer Rechtsprechung.

d. Im Falle nicht erheblicher Abweichungen zwischen den gelieferten Artikeln und den Abbildungen dieser Artikel auf unserer Webseite oder in unseren Prospekten übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere stimmen die Marke und Seriennummer verkaufter Barren sowie das Prägungsjahr verkaufter Münzen nicht notwendigerweise mit denen der Abbildungen überein.  

e. Wir haften nicht für Ihr Risiko einer Wertminderung aufgrund von Kursschwankungen bei Edelmetallen, auf die wir keinen Einfluss haben.

f. Unsere Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf die oben genannten Fälle (Art. 11 §§ 1 bis 3 AGB), es sei denn, dass das anwendbare Recht (Art. 12 AGB) etwas Anderes vorsieht.

Art. 12: Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen Schweizer Recht, mit Ausnahme des Gesetzes über internationales Privatrecht und dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980. Für alle Streitfälle zwischen Ihnen und uns gilt Schweizer Recht.

Art. 13: Gerichtsstand

1. Gerichtsstand: Falls aus den vorliegenden AGB Streitigkeiten erwachsen, unterliegen diese der Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Genf. Berufung kann am Schweizer Bundesgericht eingelegt werden.

2. Urteilsvollstreckung: Wenn Sie sich weigern, einem Gerichtsurteil zu entsprechen, erklären Sie sich hiermit damit einverstanden, dass alle Kosten einer Zwangsvollstreckung des Urteils zu Ihren Lasten fallen. Wenn Ihr Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, wird vereinbart, dass alle „Klagezustellungskosten“ (Anwaltshonorare für den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Schweizer Urteils in einem anderen Staatsgebiet, Eintragungskoste der Vollstreckbarkeitserklärung, Gerichtsvollzieherkosten, usw.) ausschließlich zu Ihren Lasten fallen.

Art. 14: Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer AGB durch Gesetzgebung oder ein Gerichtsurteil unwirksam oder nicht anwendbar sein oder werden, finden die entsprechenden Bestimmungen allein innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens Anwendung. (Maßgeblich ist das anwendbare Recht.) Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und sind weiterhin wirksam.

Artikel 1: Anwendungsbereich

Vorliegende allgemeine Klauseln des Lagervertrags (frz. Contrat de stockage) gelten ausnahmslos für jede Person (« Sie »), die Euporos SA (« uns ») die Lagerung ihrer Edelmetalle anvertraut hat.

Artikel 2: Physische Lieferung

Das Edelmetall wird physisch an einem hochgesicherten Ort in der Schweiz gelagert.

Artikel 3: Hinzufügungen oder Entnahmen von Edelmetall

§ 1. Sie können Ihrem Lagerbestand jederzeit Edelmetall hinzufügen, indem Sie neue Bestellungen bei Euporos SA aufgeben oder anderweitig erworbene Edelmetalle einbringen.

§ 2. Sie können Barren oder Münzen jederzeit aus Ihrem Lagerbestand entnehmen, unter der Bedingung, uns mindestens sieben Tage im Voraus zu informieren, um ein Treffen zu vereinbaren.

§ 3. Aus Sicherheitsgründen können Sie uns nicht damit beauftragen, einen Teil oder die Gesamtheit Ihres Lagerbestands zu versenden. Nur die Selbstabholung vor Ort durch Sie persönlich ist zugelassen, um sicherzugehen, dass der rechtmässige Eigentümer seine Güter mitnimmt.

Artikel 4: Weiterverkauf

Es steht Ihnen frei, Ihre Edelmetalle an jede beliebige Person weiterzuverkaufen.

Artikel 5: Jährliche Gebühren

§ 1. Sie sind verpflichtet, die jährlichen Lagergebühren zu zahlen, die von der Wert des Deposits am 2. Januar abhängen (Gewicht der Münzen multipliziert mit dem Kurs des Metalls des zweiten Londoner Fixing PM) für Metalle und dem letzten Rappaport-Kurs des vergangenen Jahres für Diamanten. Am 2. Januar werden die Berechnungen durchgeführt und Ihnen per E-Mail zugesendet; die Gebühren sind im Voraus für das kommende Jahr zu bezahlen. Die Lagergebühren betragen 1% (ein Prozent) exklusive Mehrwertsteuer (ohne Steuern) des Wertes der Metalle im Depot bei Euporos SA. Der Mindestbetrag für die Rechnungsstellung beträgt 26 CHF exklusive Mehrwertsteuer pro Depot.

§ 2. Für im laufenden Jahr geschlossene Beziehungen sind die jährlichen Gebühren in voller Höhe zu entrichten; sie werden weder zurückerstattet noch anteilig für die genutzten oder nicht genutzten Monate storniert.


Artikel 6: Inspektionskosten

Wenn Sie Ihr Edelmetall lediglich inspizieren möchten, um seine physische Existenz zu kontrollieren, wird ein bewaffneter Geldtransporteur Ihr Edelmetall für kurze Zeit aus der Lagerung nehmen. Sie müssen hierfür eine Gebühr von 500 Schweizer Franken entrichten. Wenn Ihr Edelmetall einen Wert von 500'000 CHF oder darüber erreicht, müssen Sie die real für diese Inspektion anfallenden Kosten selber tragen.

Artikel 7: Keine Eintritts- und Austrittskosten

Alle Ein- und Austritte sind kostenlos.

Artikel 8: Gebühren für vorzeitige Schließung

Wenn Sie entscheiden, Ihren Lagerbestand während des ersten Jahrs der Lagerung zu schließen, haben Sie einen Pauschalbetrag in Höhe von 9 Schweizer Franken zu entrichten.

Artikel 9: Versicherung

Alle Euporos SA anvertrauten Lagerbestände sind bei einer großen schweizerischen Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl mit Einbruch, Brandschäden, Naturkatastrophen und Wasserschäden versichert. Die restlichen Risiken (Kriegsereignisse, Konfiszierung durch den Staat, Schäden durch Kernenergie, usw.) sind nicht gedeckt. Sie zahlen Euporos SA eine jährliche Versicherungsgebühr, auf die keine Mehrwertsteuer anfällt (Artikel 23, Absatz 2, Ziffer 18 des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes) und deren Betrag 0,2 % des Werts Ihres Lagerbestands am 31. Dezember entspricht.

Artikel 10: Zahlungsfrist und Sicherheit

Die Rechnung für die Einlagerung ist bei Rechnungserhalt fällig. Bei hinausgezögerter Zahlung (4 Wochen ab Rechnungserhalt) haben wir das Recht, den uns ausstehenden Betrag durch freihändige Verwertung oder anhand Ihrer hinterlegten Gegenstände zum Tageskurs (London Fixing) abzüglich 5 % einzutreiben. Wir haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihren Lagerbestand auf Ihre Kosten gerichtlich zu hinterlegen.

Artikel 11: Verantwortung

Unsere Verantwortung entspricht der Verantwortung der Bank, in der sich der Safe mit Ihren Edelmetallen befindet.

Artikel 12: Vertragsdauer und Änderungen

§ 1. Der Lagervertrag wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. Jede der beiden Vertragsparteien kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Einschreiben mit Empfangsbestätigung kündigen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen.

§ 2. Eventuelle von Euporos SA beschlossene zukünftige Abänderungen der vorliegenden allgemeinen Klauseln des Lagervertrages werden auf der Internetsite des Unternehmens (www.euporos.ch) veröffentlicht; ein Schweigen des Kunden während der drei darauffolgenden Monate wird als erteilt geltende Genehmigung ausgelegt. Falls Sie Ihre Uneinigkeit schriftlich zum Ausdruck bringen, wird Euporos SA Sie bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres von den unveränderten Vertragsbedingungen profitieren lassen, kann Ihre Einlagerung jedoch nach Ablauf dieses Datums beenden.

Artikel 13: Verkaufsbedingungen

Es gelten des Weiteren die auf www.euporos.ch veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Euporos SA.

Artikel 14: Besondere Vertragsklausel für das juni’OR-Konto

Abweichend zu Artikel 3 und 4 des Lagervertrags können keine Entnahmen von einem Juni’OR-Konto realisiert und alle Weiterverkäufe müssen an Euporos SA gerichtet werden, solange das Kind das Alter der Volljährigkeit nicht erreicht hat.

 

  • § 1 Unwiderrufliche Vereinbarung: Der Verkäufer geht eine feste Verpflichtung ein, ohne die Möglichkeit eines Widerrufs. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Euporos SA (veröffentlicht auf www.euporos.ch). Der Verkäufer, der seinen Rückkaufantrag online über sein Kundenkonto stellt, klickt auf "Aktueller Bestand" (wenn es sich um interne Metalle handelt, ansonsten klickt er auf "Externe Metalle verkaufen") und dann auf "Rückkaufantrag stellen", wählt die Artikel, die Mengen und die Zahlungsweise aus und kreuzt die Annahme der AGB an. An diesem Punkt angelangt, kann er sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag als pdf-Datei ansehen oder seine endgültige Zustimmung geben, indem er auf die Schaltfläche "Diesen Rückkauf bestätigen" drückt. Der Verkäufer, der seinen Rückkaufantrag offline stellt, gibt seine endgültige Zustimmung, indem er den Rückkaufvertrag unterschreibt. Jeder Rückkaufsantrag muss schriftlich von Euporos SA angenommen werden (die das Recht hat, ihn ohne Angabe von Gründen abzulehnen), damit die Transaktion gültig und endgültig abgeschlossen werden kann. Die Zahlung gilt als stillschweigende Annahme.
  • § 2 GwG-Kontrolle: Der Verkäufer erklärt, dass die Metalle sein persönliches Eigentum sind, dass sie nicht über die Grenze geschmuggelt wurden, dass sie den Behörden seines Landes gemeldet wurden und dass er mit dem Geldwäschegesetz (GwG) in Einklang steht.

  • § 3 Sicherung der Transaktion: Euporos SA garantiert, dass der Zahlungsauftrag spätestens zwanzig Werktage nach Erhalt des Rückkaufantrags, der vom Verkäufer von seinem Kundenkonto aus gesendet oder am Schalter unterschrieben wurde, erteilt wird.

  • § 4 Wenn der Käufer ein anderer Kunde von Euporos SA ist: Der Käufer hat einem bevollmächtigten Vertreter, der im Namen von Euporos SA handelt, eine Vollmacht erteilt, um den Rückkaufvertrag zu validieren. Falls der Käufer zusätzlich zu dem dem Verkäufer geschuldeten Betrag dem Finanzvermittler Euporos SA eine "Transaktionsgebühr" schuldet, wird ihm diese gesondert in Rechnung gestellt.

  • § 5 Interne oder externe Herkunft der Metalle: Wenn die zurückzukaufenden Metalle zuvor vom Verkäufer bei Euporos SA erworben wurden ("interne" Herkunft), wird ein bevorzugter Rückkaufsatz angewendet. Wenn die zurückzukaufenden Metalle einen anderen Ursprung haben ("externe" Herkunft), wird der gewöhnliche Satz angewendet.
Die Bedingungen wurden am 31. Dezember 2018 geändert. Die englische Version wird in Kürze übersetzt


Artikel 1: Gegenstand

Das juni’OR-Konto ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, die von Vergütungen profitieren, die exklusiv jungen Sparern vorbehalten sind. Es handelt sich um ein sicheres Sparen durch Anlagen in Edelmetallen, die physisch in der Schweiz von Euporos SA gelagert werden.

Artikel 2: Kontoverwaltung

§ 1. Eltern oder Großeltern können ein juni’OR-Konto für ein Kind auf seinen eigenen Namen einrichten. Sie verwalten das Konto bis das Kind das von ihnen gewählte Alter zur Selbstverwaltung (18, 21 oder 25 Jahre) erreicht hat. Der elterliche oder großelterliche Kontoverwalter hat ausgehend von seinem eigenen Kundenkonto direkten Zugang zum juni’OR-Konto.

§ 2. Bei Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung wird das juni’OR-Konto in ein Kundenkonto umgewandelt und der junge Erwachsene verfügt eigenständig über sein Vermögen.

§ 3. Änderung des Kontoinhabers: Bei Tod eines Kindes wird das juni’OR-Konto geschlossen und das Vermögen geht in den Besitz seiner Erben über, die frei über diesen verfügen können.

§ 4. Wechsel des Kontoverwalters: Das juni’OR-Konto bleibt bis zum Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung aktiv. Bei Tod eines Elternteils übernimmt der überlebende Elternteil die Verwaltung. Bei Tod beider Elternteile übernimmt ein gesetzlicher Vormund die Verwaltung. Bei Scheidung der Eltern übernimmt der Elternteil die Verwaltung, dem das Sorgerecht zugesprochen worden ist. Bei Tod eines Großelternteils führt der überlebende Großelternteil die Verwaltung fort. Bei Tod beider Großelternteile wird die Verwaltung den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund übertragen.

§ 5. Zu liefernde Dokumente: Bei Eröffnung des juni’OR-Kontos sind eine Identifizierung des Kindes (Ausweis oder Auszug aus dem Geburtenregister) und der Nachweis der elterlichen oder großelterlichen Beziehung notwendig (Familienbuch). Jede Änderung des Kontoeigentümers oder Kontoverwalters muss anhand eines administrativen oder rechtlichen Dokuments nachgewiesen werden.

Artikel 3: Schutz der Ersparnisse

§ 1. Solange das Alter zur Selbstverwaltung nicht erreicht ist, bleibt das juni’OR-Konto blockiert, d.h. dass Kontoentnahmen nicht zugelassen sind, damit die Ersparnisse nicht angerührt und nicht verschleudert werden.

§ 2. Es können drei verschiedene Arten an Vermögen auf dem juni’OR-Konto angespart werden: Gold, Silber und Schweizer Franken. Der Verwalter kann diese drei Vermögensarten kaufen und wiederverkaufen, die Ersparnisse müssen jedoch bei Euporos SA hinterlegt bleiben (keine Rücknahmen aus dem Bestand vor Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung).

§ 3. Die Edelmetalle des juni’OR-Kontos werden von Euporos SA gegen Gebühren gelagert, die im „Lagervertrag“ (frz. CS) definiert sind. Ein positives Guthaben in Schweizer Franken auf dem juni’OR-Konto produziert keine Zinsen.

Artikel 4: Rechtsnachfolge

Bei einer Rechtsnachfolge (Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder) über das juni’OR-Konto können bestimmte Schenkungssteuern im Wohnsitzland anfallen, es können jedoch Steuerbefreiungen bis zu bestimmten Beträgen existieren. Euporos SA ist nicht zu einer Erklärung an das Finanzamt verpflichtet, da dieser Schritt in den Verantwortungsbereich des elterlichen oder großelterlichen Kontoverwalters fällt.

Artikel 5: Bonus

§ 1. Euporos SA überreicht bei Eröffnung eines juni’OR-Kontos einen Kaufgutschein in Höhe von 100 Schweizer Franken, der bei der ersten Bestellung von Edelmetallen eingelöst werden muss.

§ 2. Die Firma überreicht jedes Jahr im Januar einen bestimmten Bonus, dessen Betrag von den im zurückliegenden Jahr Gesparten abhängig ist: Euporos SA schenkt jedem Kind ein Guthaben von 10 Franken pro 1000 Franken im Vorjahr getätigte Einkäufe.

§ 3. Bei Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung überreicht die Firma dem Kontoinhaber ein wertvolles Überraschungsgeschenk, anlässlich seiner ersten Bestellung als Erwachsener.

Artikel 6: Allgemeine Regeln

§ 1. Über eventuelle von Euporos SA beschlossene zukünftige Abänderungen der Besonderen Vertragsbedingungen muss per Email oder auf Postweg informiert werden; ein Schweigen des Kunden während der zwei darauffolgenden Monate wird als erteilt geltende Genehmigung ausgelegt. Falls der Kunde seine Uneinigkeit schriftlich zum Ausdruck bringt, wird Euporos SA ihn bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres von den unveränderten Vertragsbedingungen profitieren lassen, kann sein Konto jedoch nach Ablauf dieses Datums schließen.

§ 2. Es gelten des Weiteren die besonderen Vertragsbedingungen des Lagervertrags (frz. CS) sowie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (frz. CDV).

Rechtliche Hinweise - RGPD (Règlement Général Protection Données).

1. Sitz der Gesellschaft


EUPOROS SA
World Trade Center II, route de Pré-Bois 29, CP 51
1215 Genf 15 (Schweiz)
www.euporos.ch
Handelsregister des Kantons Genf und Mehrwertsteuer: CHE-115.945.571
Mitglied der Selbstregulierungsorganisation der Vermögensverwalter (SRO-G) Nr. 675
Rechtlich verantwortlich für die Website: Euporos SA

2. Schutz der Daten


Die Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der diskrete und sichere Umgang mit Ihren persönlichen und geschäftlichen Daten ist gewährleistet. Euporos SA hält sich an das Bundesgesetz über den Datenschutz und die europäische DSGVO.
Gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Personendaten (Art. 8 DSG) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 5 Abs. 2 DSG). Sie können auch verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden, sofern sie nicht in ein Vertragsgeschäft involviert sind, das gerade bearbeitet wird. Anfragen können per elektronischem Formular auf der Website www.euporos.ch gestellt werden. Ein Datenschutzbeauftragter wurde von Euporos SA, Ing. Demierre, ernannt. Darüber hinaus hat jede Person, die bei Euporos arbeitet, einen speziellen Vertrag zum Schutz von Kundendaten unterzeichnet und unterliegt dem Schweizer Datenschutzgesetz, bei dessen Verletzung er/sie strafrechtlich verurteilt werden kann.

3. Richtlinien zur Verwendung von Cookies und IP-Adresse


Auf unserer Website www.euporos.ch verwenden wir Cookies, um unser Angebot zu verbessern. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Besuch einer Website oder beim Betrachten einer Werbung auf Ihrem Computer abgelegt wird. Sie dienen insbesondere dazu, Informationen über Ihre Navigation auf den Websites zu sammeln und Ihnen personalisiertere Dienstleistungen zukommen zu lassen. Auf Ihrem Computer werden die Cookies von Ihrem Internetbrowser verwaltet.
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