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OAR-G

Was ist die OAR-G?

Die OAR-G (Organisme d’Autorégulation des Gérants de patrimoine) ist eine in Genf niedergelassene Selbstregulierungsorganisation für Vermögensverwalter. Die Kontrollinstitution ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zugelassen und im Bereich der Geldwäschereibekämpfung tätig. Geldwäscherei besteht darin, anhand von kriminellen Aktivitäten (Drogenhandel, Prostitution, politische Korruption) erworbenes Geld in die formelle Wirtschaft einzuführen. In der Schweiz angelegtes Geld, das Sie „vergessen“ haben, beim Finanzamt anzugeben, wird nicht als Geldwäscherei angesehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von OAR-G oder der Internetseite von der FINMA.

Welche Beziehung existiert zwischen Euporos und der OAR-G?

Artikel 2, Absatz 3, Ziffer C des Bundesgesetzes zur Bekämpfung von Geldwäscherei (GwG) vom 10. Oktober 1997 legt fest, dass Edelmetallhändler als „Finanzintermediäre“ eingestuft werden. Jeder Finanzintermediär ist dazu verpflichtet, entweder eine Zulassung direkt von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu erhalten oder Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation zu sein. Euporos SA ist aufgrund seines Status als Finanzintermediär Mitglied der Selbstorganisation für Vermögensverwalter (OAR-G).

Jeder Finanzintermediär hat außer den üblichen rechtlichen Auflagen im Bereich der Kontenführung die zusätzliche Sorgfaltspflicht, die Identität des Vertragspartners zu überprüfen und die Herkunft der Vermögen festzuhalten. Aus diesem Grund müssen unsere Kunden für Transaktionen von 25'000 CHF und darüber ein Geldwäschereigesetz-Formular ausfüllen (bei darunterliegenden Beträgen ist dies nicht notwendig).

Wie garantiert die Mitgliedschaft bei der OAR-G dafür, dass Euporos das Geldwäschereigesetz einhält?

Unser Verwalter hat die Grundschulung zum Geldwäschereigesetz absolviert (Schulungsseminar der OAR-G). Des Weiteren nimmt er jeden Herbst an einem Tag zur beruflichen Weiterbildung teil, die obligatorisch für alle Mitglieder der OAR-G ist. Ein von der OAR-G beauftragter Inspektor kontrolliert, ob wir die Gesetzgebung einhalten. Wäre dies nicht der Fall, so würde ein Disziplinarverfahren gegen die Firma Euporos SA eingeleitet werden, die ihre Zulassung hierdurch verlieren würde und ihre Aktivität in der Schweiz nicht länger ausüben könnte. Die Mitgliedschaft bei der OAR-G kommt einer staatlichen Lizenz gleich. In Frankreich sind zahlreiche Berufsgenossen tätig, ohne im Besitz einer derartigen Lizenz zu sein.

Welche zusätzliche Garantie an Zuverlässigkeit bietet die Kontenkontrolle von Euporos SA?

Die Firma Euporos SA unterzieht sich zusätzlich zu den obligatorischen Geldwäschereigesetz-Kontrollen freiwillig einer Prüfung ihrer Buchhaltung. Wir haben uns hierbei für eine „eingeschränkte Revision“ entschieden. Unser Unternehmen lässt seine Buchhaltung von einer externen Revisionsstelle kontrollieren, Actis SA. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Sitten ist ein von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassener Revisionsexperte. Sämtliche Transaktionen werden somit gemäß der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze und Gesetzgebung registriert.

Fazit: eine einwandfreie Verwaltung

Die Verwaltung unserer Firma wird periodisch auf zwei Ebenen überprüft. Euporos SA wird erstens in seiner Funktion als „Finanzintermediär“ jährlich von einem von der OAR-G beauftragten Inspektor kontrolliert. OAR-G ist eine von der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Zweitens werden unsere Konten jährlich von externen Revisoren begutachtet, die vom Staat zugelassen sind (Revisionsaufsichtsbehörde RAB) und unsere Bilanzen zertifizieren.

Transparenz ist einer unserer wichtigsten Grundsätze: die zahlreichen Kontrollen, denen wir uns unterziehen, sind Garant für unsere einwandfreie Verwaltung.

Kauf, Verkauf und Lagerung